Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO

Es sind sowohl Wochenkurse als auch Wochenendkurse möglich.

Eine Grundvoraussetzung zur Ausübung von gewerblichen Bewachungstätigkeiten ist der Nachweis der Sachkunde gem. § 34a GewO. Mit bestandener Sachkundeprüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer können in eigener Person die folgenden Tätigkeiten ausgeübt werden:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder

Kontrollgänge in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr

  • Schutz vor Ladendieben
  • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken.

Bewachungsverordnung (BewachV):

Gegenstand der Sachkunde, geregelt in der Bewachungsverordnung (BewachV), sind die folgenden Sachgebiete und somit Prüfungsfächer:

  1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht
  2. Bürgerliches Gesetzbuch
  3. Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
  4. Unfallverhütungsvorschriften Wach- und Sicherheitsdienste
  5. Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen
  6. Grundzüge der Sicherheitstechnik

 

Der Rahmenplan:

Durch den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. wurde ein einheitlicher Rahmenplan zur Sachkunde im Bewachungsgewerbe erlassen. Dieser Rahmenplan dient der Orientierung und zeigt neben den Inhalten Taxonomiestufen auf.

Die Sachkundeprüfung setzt sich aus einem schriftlichen und mündlichen Prüfungsteil zusammen. Der schriftliche Prüfungsteil beläuft sich auf 120 Minuten (72 Multipli Choice - Prüfungsfragen) und die anschließende mündliche Prüfung auf etwa 15 Minuten pro Prüfling. Zur mündlichen Prüfung wird nur der Prüfling zugelassen, der zuvor die schriftliche Prüfung mit Erfolg absolviert hat. Noch kurz erwähnt, können in der mündlichen Prüfung bis zu fünf Prüflinge zusammen geprüft werden.

In unserer Vorbereitung auf die Sachkunde gem. § 34a GewO orientieren wir uns an den o.g. Rahmenplan, um so alle Sachgebiete und Inhalte zu behandeln. Situationsbezogene Trainings beispielhaft zur Gefahrenerkennung, zu den Maßnahmen in der Gefahrenabwehr und Eigensicherung sind wichtiger Bestandteil der Qualifizierung. Ferner führen wir in unseren Unterrichtungen Lernerfolgskontrollen durch.

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